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   VG Hamburg, 16.04.2003 - 6 VG 2363/99   

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https://dejure.org/2003,28974
VG Hamburg, 16.04.2003 - 6 VG 2363/99 (https://dejure.org/2003,28974)
VG Hamburg, Entscheidung vom 16.04.2003 - 6 VG 2363/99 (https://dejure.org/2003,28974)
VG Hamburg, Entscheidung vom 16. April 2003 - 6 VG 2363/99 (https://dejure.org/2003,28974)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung des Prüfungsergebnisses der Großen Juristischen Staatsprüfung; Anspruch auf Neubewertung der Strafrechtsklausur der Großen Juristischen Staatsprüfung; Gerichtliche Überprüfung der Prüfungsentscheidungen als höchstpersönliche Bewertungen der Prüfer; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Hamburg, 16.04.2003 - 6 VG 2363/99
    Es sei nicht die durch das Bundesverfassungsgericht (NJW 1991, S. 2005 f. [BVerfG 17.04.1991 - 1 BvR 419/81] ) vorgegebene Verfahrensweise eingehalten worden.

    Demgemäß kommt den Prüfern nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung auch unter Berücksichtigung der vom Kläger angeführten Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse v. 17.04.1991, NJW 1991, 2005 ff. [BVerfG 17.04.1991 - 1 BvR 419/81] ; s.a. BVerwG, Urt. v. 24.02.1993, NVwZ 1993, 689), der das Gericht folgt, ein Beurteilungsspielraum zu, soweit es um prüfungsspezifische Wertungen -z.B. bei der Gewichtung verschiedener Aufgaben untereinander, bei der Einordnung des Schwierigkeitsgrades der Aufgabenstellung oder bei der Würdigung der Qualität der Darstellung - geht.

    Weiter folgt bei berufsbezogenen Prüfungen unmittelbar aus Art. 12 Abs. 1 GG ein Anspruch des Prüflings auf effektiven Schutz seines Grundrechts der Berufsfreiheit durch eine entsprechende Ausgestaltung des Prüfungsverfahrens; insbesondere müssen erhobene Einwände im Verwaltungsverfahren geprüft und gewürdigt werden können (Beschlüsse v. 17.04.1991, a.a.O.).

  • BVerwG, 30.01.1995 - 6 C 1.92

    Anforderungen an die Überprüfung von Prüfungsentscheidungen bei einer

    Auszug aus VG Hamburg, 16.04.2003 - 6 VG 2363/99
    Dabei ist regelmäßig von der Qualifikation des Verwaltungsgerichts zur Klärung der Fragen der Vertretbarkeit juristischer Ausführungen auszugehen (BVerwG, Urt. v. 30.01.1995 -BVerwG 6 C 1.92 -).
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 32.92

    Prüfungsrecht - Ungewöhnliche persönliche Belastungen - Vorverfahren

    Auszug aus VG Hamburg, 16.04.2003 - 6 VG 2363/99
    Demgemäß kommt den Prüfern nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung auch unter Berücksichtigung der vom Kläger angeführten Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse v. 17.04.1991, NJW 1991, 2005 ff. [BVerfG 17.04.1991 - 1 BvR 419/81] ; s.a. BVerwG, Urt. v. 24.02.1993, NVwZ 1993, 689), der das Gericht folgt, ein Beurteilungsspielraum zu, soweit es um prüfungsspezifische Wertungen -z.B. bei der Gewichtung verschiedener Aufgaben untereinander, bei der Einordnung des Schwierigkeitsgrades der Aufgabenstellung oder bei der Würdigung der Qualität der Darstellung - geht.
  • OVG Hamburg, 26.11.1990 - Bf III 43/88

    Prüfungsausschuß; Beurteilungsspielraum; Große Juristische Staatsprüfung;

    Auszug aus VG Hamburg, 16.04.2003 - 6 VG 2363/99
    Gegenstand der Klage sind nicht die Noten der einzelnen Klausuren allein, die -wie hier geschehen- als unselbständige Teile der Gesamtnote (vgl. §§ 17 Abs. 2, 18 Abs. 2 der Länderübereinkunft) nur zusammen mit dieser angegriffen werden können (vgl. HmbOVG, Urt. v. 26.11.1990, Az.: Bf III 43/88 , zitiert nach Veris).
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